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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04   

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https://dejure.org/2004,5239
OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04 (https://dejure.org/2004,5239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.05.2004 - 7 W 5/04 (https://dejure.org/2004,5239)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 7 W 5/04 (https://dejure.org/2004,5239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 25 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 25 Abs. 3; GKG § 25 Abs. 4
    Beschwer des Rechtsmittelführers auch bei Streitwertbeschwerde erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 80
  • MDR 2005, 47
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1986 - V ZR 119/85

    Streitwertbemessung bei Klage auf Beseitigung eines Überbaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG erforderlich ist, ist für die Partei jedoch nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59; vgl. auch: OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 285).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01

    Streitwert des markenrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Weltunternehmen - hohe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.05.2004 - 7 W 5/04
    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG erforderlich ist, ist für die Partei jedoch nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59; vgl. auch: OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2001, 285).
  • BGH, 29.10.2009 - III ZB 40/09

    Beschwer einer Partei durch die Festsetzung eines zu niedrigen Streitwertes

    Eine Partei wird jedoch - anders als ihr Rechtsanwalt, dem insoweit ein eigenes Beschwerderecht zusteht (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG) - durch die Festsetzung eines zu niedrigen Wertes grundsätzlich nicht beschwert (BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83 - NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 80; OVG Bautzen NVwZ-RR 2006, 654; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Köln, 18.10.2011 - 6 W 226/11

    Beschwerdebefugnis einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Festsetzung des

    Eine Partei kann, auch wenn sie gemäß §§ 22 Abs. 1 S. 1, 29 Nr. 1, 31 Abs. 1 und 2 GKG nur als Zweitschuldner für die Verfahrenskosten haftet, grundsätzlich nur mit dem Ziel der Herabsetzung des Streitwerts Beschwerde einlegen (BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Senat, Beschl. v. 12.03.2008 - 6 W 29/08; v. 19.09.2008 - 6 W 120/08; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Durch eine zu niedrige Festsetzung des Streitwerts ist im Regelfall allein der Prozessbevollmächtigte des Verfahrensbeteiligten beschwert; er kann in einem solchen Fall nach § 32 Abs. 2 RVG Beschwerde aus eigenem Recht einlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83 -, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 7 W 5/04 -, NJW-RR 2005, 80).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

    Eine Partei kann nach allgemeiner Meinung in Rechtssprechung und Schrifttum eine Streitwertfestsetzung jedoch nur mit dem Ziel der Herabsetzung, nicht aber der Erhöhung anfechten (BGH NJW-RR 1986, 737; WuM 2012, 114; OLG München, JurBüro 1983, 890 und Beschl. v. 07.07.1999 3 W 1987/99 sowie Beschl. v. 27.03.2014 - 10 W 411/14; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 310; OLG Brandenburg, MDR 2005, 47; Hartmann, Kostengesetze, 43 Aufl., § 68 GKG Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 08.08.2013 - 15 WF 269/13

    Stufenklage in Familiensachen: Gegenstandswert eines "steckengebliebenen"

    Indes führt die Herabsetzung des Verfahrenswertes auf Seiten der Antragstellerin regelmäßig nicht zu einer Beschwer (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; Keske in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl. § 59 FamGKG Rn. 5).
  • OLG Brandenburg, 12.08.2020 - 1 W 9/20

    Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen eine zu niedrige

    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde erforderlich ist, ist für die Partei des Rechtsstreits regelmäßig nur im Falle einer überhöhten Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie in der Beschwerdebegründung vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts erfolgt ist (BGH WuM 2012, 114; NJW-RR 1986, 737; Senat, Beschluss vom 24.11.2016, 1 W 32/16; 2. Zivilsenat, Beschluss vom 29.5.2020, 2 W 7/20; 7. Zivilsenat NJW-RR 2005, 80; KG, Beschluss vom 1.3.2016, 23 W 7/16, zitiert nach juris; OLG Köln MDR 2012, 185; Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 50. Aufl., § 68 GKG, Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 15.02.2005 - 1 W 9/05

    Bemessung des Streitwerts bei Vollstreckungsabwehrklage - Gewährung von

    Eine Beschwer des Rechtsmittelführers, die auch für die Streitwertbeschwerde nach § 25 Abs. 4 GKG a.F. erforderlich ist, ist für die Partei nur durch eine zu hohe Wertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn - wie hier in der Beschwerdebegründung der Beklagten vertreten - eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen worden ist (BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Koblenz, JurBüro 202, 310; Brandenburgisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2005, 80; Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl., § 25 GKG, Rn. 59).
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 19 W 40/10
    Eine Partei ist durch eine aus ihrer Sicht zu niedrige Streitwertfestsetzung nicht beschwert (vgl. BGH NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg NJW-RR 2005, 80; Hartmann a.a.O. Rn. 5).
  • LG Bochum, 06.06.2007 - 10 T 28/07

    Möglichkeit einer Streitwertbeschwerde durch den Prozessbevollmächtigten einer

    Damit jedoch ist eine Beschwerde des Rechtsmittelführers im Sinne des § 68 Abs. 1 GKG für eine Partei grundsätzlich nur durch eine zu hohe Streitwertfestsetzung gegeben, nicht aber dann, wenn die 1. Instanz eine zu niedrige Bemessung des Streitwerts vorgenommen hat (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 737; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80; OLG Koblenz, JUR-Büro 2002, 310; Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 3 Rdnr. 16, Stichwort: Streitwertbeschwerde; Hartmann Kostengesetze, 35. Aufl., § 68 GKG Rndr. 5; Schneider MDR 1986, 269).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 5 W 12/10

    Streitwertfestsetzung: Aufhebung einer Arrestanordnung

    (vgl. BGH, Beschl. v. 12.2.1986 - Iva ZR 138/83 - NJW-RR 1986, 737 ; OLG Brandenburg, NJW-RR 2005, 80 ; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 68 GKG, Rdn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2023 - 5 OA 136/22

    Festsetzung des Streitwerts für beamtenrechtliche schriftliche Missbilligungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 276/15
  • VGH Bayern, 09.03.2012 - 10 C 12.381

    Streitwertbeschwerde; Rechtsschutzinteresse; Beschwer; Streitwert im

  • OLG Köln, 19.09.2008 - 6 W 120/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

  • OLG Köln, 12.03.2008 - 6 W 29/08

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erhöhung des Streitwerts im

  • OLG Brandenburg, 26.04.2007 - 4 W 16/07

    Streitwertbemessung: Beschwerde der Partei gegen zu niedrige

  • LG Stuttgart, 17.08.2018 - 19 T 180/18

    Streitwertbeschwerde im Unterlassungsklageverfahren wegen einer

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7098
OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04 (https://dejure.org/2004,7098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.06.2004 - 6 UF 2/04 (https://dejure.org/2004,7098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. Juni 2004 - 6 UF 2/04 (https://dejure.org/2004,7098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Möglicher Umfang einer Berichtigungsentscheidung nach § 319 Zivilprozessordnung (ZPO); Korrektur einer falschen Willensbildung eines Gerichts

  • Judicialis

    FGG § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 18 Abs. 2; ZPO § 319
    Zur Zulässigkeit der Abänderung der Rentenanwartschaft von Amts wegen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    In entsprechender Anwendung des § 319 Abs. 1 ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit prinzipiell zulässige Berichtigungsentscheidungen (BGH, NJW 1989, 1281) sind mit dem gegen die zu berichtigende Entscheidung statthaften Rechtsmittel - hier der befristeten Beschwerde (§ 621 e ZPO) - anfechtbar (Bassenge/Herbst, FGG/RPflG, 5. Aufl., § 18 FGG, II 2; Bumiller/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl., § 18, Rz. 3; vgl. auch Keidel/Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 18, Rz. 62).
  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82

    Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    Mit Hilfe dieser Bestimmung kann aber nur eine versehentliche Abweichung zwischen dem vom Gericht Erklärten und dem von ihm Gewollten, nicht aber eine falsche Willensbildung des Gerichts korrigiert werden; stets muss der Irrtum "offenbar" sein, d.h. er muss sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder mindestens aus den Vorgängen bei ihrem Erlass oder ihrer Verkündung nach außen deutlich ergeben und damit auch für Dritte ohne Weiteres erkennbar sein (BGH, a.a.O.; NJW 1985, 742).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02

    Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen.
  • BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 28/83

    Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den isolierten Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 319 Abs. 1 ZPO war dem Familiengericht eine Abänderung seiner mit dem Rechtsmittel der befristeten Beschwerde anfechtbaren Ausgangsentscheidung nach § 18 Abs. 2 FGG bzw. §§ 621 e Abs. 3 Satz 2, 318 ZPO verwehrt (BGH, FamRZ 1984, 572; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 9 UF 141/97 -, m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621 a, Rz. 26).
  • OLG Bamberg, 15.10.1997 - 2 WF 115/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unrichtigen Erklärung; Korrektur einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    Bei der vorgenommenen Korrektur handelt es sich unter diesen Umständen weder um die Berichtigung eines Schreib- oder Rechenfehlers noch einer anderen offenbaren Unrichtigkeit, sondern eines Fehlers in der Rechtsanwendung, zumal auch für einen reinen Eingabefehler bei der Bedienung des aktenersichtlich für die Berechnung des Versorgungsausgleichs benutzten familienrechtlichen Computerprogramms (dazu OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 776; OLG Bamberg, FamRZ 1998, 764) weder nach dem Inhalt der angefochtenen Entscheidung noch nach dem sonstigen Akteninhalt hinreichende Anhaltspunkte bestehen.
  • OLG Saarbrücken, 21.10.1997 - 9 UF 141/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 6 UF 2/04
    Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 319 Abs. 1 ZPO war dem Familiengericht eine Abänderung seiner mit dem Rechtsmittel der befristeten Beschwerde anfechtbaren Ausgangsentscheidung nach § 18 Abs. 2 FGG bzw. §§ 621 e Abs. 3 Satz 2, 318 ZPO verwehrt (BGH, FamRZ 1984, 572; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 21. Oktober 1997 - 9 UF 141/97 -, m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 621 a, Rz. 26).
  • OLG Koblenz, 28.11.2016 - 11 WF 1097/16

    Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berichtigung eines

    Dabei ist zu zwischen einer fehlerhaften Willensbildung, die nicht der Berichtigung unterliegt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 01.06.2004 - 6 UF 2/04, juris, Leitsatz) und Fehlern in der Verlautbarung, die Unrichtigkeiten nach § 319 ZPO darstellen können zu unterscheiden.
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